Münchner Generalstaatsanwaltschaft will wieder gegen Bystron ermitteln

München: Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Aufhebung der Immunität des AfD-Europa-Abgeordneten Bystron beantragt. Das sagte Behördensprecher Ruhland der Augsburger Allgemeinen Zeitung. Damit könnten die Ermittlungen gegen Bystron wegen möglicher Bestechlichkeit und Geldwäsche wieder aufgenommen werden. Sie sind zur Zeit wegen Bystrons Immunität vorläufig eingestellt. Wann das EU-Parlament eine Entscheidung darüber trifft, sei den Ermittlern nicht bekannt, so Ruhland - der Antrag sei schon vor einigen Wochen gestellt worden. Bystron wird verdächtigt, Geld aus russischen Quellen angenommen zu haben und dafür im Sinne Moskaus agiert zu haben. Er weist die Anschuldigungen zurück.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 30.08.2024 06:00 Uhr

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