Der Nutzer wurde für 30 Tage gesperrt, wie seine Anwälte erläuterten. Das Landgericht Berlin verbot Facebook per einstweiliger Verfügung, den Kommentar zu löschen beziehungsweise den Nutzer zu sperren. Das Gericht hat damit juristisches Neuland in Deutschland betreten. Zuvor hatte die Funke Mediengruppe über die Entscheidung berichtet.
Artikel zu Orban kommentiert
Facebook kommentierte den Fall zunächst nicht. Die einstweilige Verfügung war dem Online-Netzwerk noch nicht zugestellt worden. Den Anwälten des Nutzers zufolge wurde der Beschluss am 23. März erlassen und ihnen am 6. April zugestellt. Das Gericht gab keine Begründung an. Facebook war in dem Verfügungsverfahren nicht gehört worden und kann Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.
Der Nutzer hatte einen Zeitungsartikel, in dem es unter anderem um Äußerungen des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban zur Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland ging, kommentiert. Er schrieb: "Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über "Facharbeiter", sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt."
Sperre aufgehoben- Löschung geblieben
Den Anwälten des Nutzers zufolge hob Facebook nach einer Abmahnung die Sperre auf, die Löschung aber nicht. Zur Begründung habe es geheißen, eine erneute sorgfältige Überprüfung habe ergeben, "dass die Gemeinschafsstandards korrekt angewendet worden waren und der Inhalt daher nicht wiederhergestellt werden kann". Die Gemeinschaftsstandards - sozusagen die Hausregeln von Facebook - verbieten unter anderem Hassbotschaften und Gewaltaufrufe.