Mit Kampfpreisen hat Air Berlin zuletzt die Kunden gelockt – etwa für 333 Euro nach San Francisco. So wollte die insolvente Fluglinie ihre Maschinen doch noch voll kriegen. Doch das Schnäppchen war möglicherweise rausgeschmissenes Geld. Fällt ein Flug aus oder hat Verspätung, sagt Air Berlin zwar, man solle sich wegen Entschädigungen und Erstattungen an den Kundenservice wenden. Doch in der Praxis wird dabei wohl wenig rauskommen.
Chancen auf Entschädigung gering
Die Flugrechte-Portale, die Ansprüche von Passagieren eintreiben, winken entweder ganz ab, wie die Firma EUclaim. Oder sie nehmen, wie Fairplane, zwar noch neue Air-Berlin-Fälle an, geben aber zu Bedenken, dass ein Erstattungsanspruch wohl anteilig aus der Insolvenzmasse beglichen werden wird. Selbst die Auszahlung von Steuern und Gebühren eines Tickets verweigert Air Berlin.
Insolvenzabsicherung für Flüge notwendig?
Verbraucherschützer fordern schon lange, dass es bei Flügen eine verpflichtende Insolvenzabsicherung geben muss wie bei Pauschalreisen. Die Vorsitzende des Bundestag-Verbraucherausschusses Renate Künast meinte, es könne nicht sein, dass eine Airline mit Steuergeldern gestützt wird, die Kunden aber im Regen stehen gelassen werden.