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Schalter der Fluglinie Air Berlin

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Air Berlin: Welche Rechte haben Passagiere bei Flugausfällen?

Air Berlin: Welche Rechte haben Passagiere bei Flugausfällen?

Chaos bei Air Berlin: Mit einem Millionen-Kredit hält die Regierung den Betrieb der insolventen Gesellschaft aufrecht, doch immer wieder fallen Flüge aus. Die Dummen sind am Schluss wohl die Kunden, die leer ausgehen dürften. Von Ralf Schmidberger

Über dieses Thema berichtet: LÖSCHEN Wirtschaft und Börse am .

Mit Kampfpreisen hat Air Berlin zuletzt die Kunden gelockt – etwa für 333 Euro nach San Francisco. So wollte die insolvente Fluglinie ihre Maschinen doch noch voll kriegen. Doch das Schnäppchen war möglicherweise rausgeschmissenes Geld. Fällt ein Flug aus oder hat Verspätung, sagt Air Berlin zwar, man solle sich wegen Entschädigungen und Erstattungen an den Kundenservice wenden. Doch in der Praxis wird dabei wohl wenig rauskommen.

Chancen auf Entschädigung gering

Die Flugrechte-Portale, die Ansprüche von Passagieren eintreiben, winken entweder ganz ab, wie die Firma EUclaim. Oder sie nehmen, wie Fairplane, zwar noch neue Air-Berlin-Fälle an, geben aber zu Bedenken, dass ein Erstattungsanspruch wohl anteilig aus der Insolvenzmasse beglichen werden wird. Selbst die Auszahlung von Steuern und Gebühren eines Tickets verweigert Air Berlin.

Insolvenzabsicherung für Flüge notwendig?

Verbraucherschützer fordern schon lange, dass es bei Flügen eine verpflichtende Insolvenzabsicherung geben muss wie bei Pauschalreisen. Die Vorsitzende des Bundestag-Verbraucherausschusses Renate Künast meinte, es könne nicht sein, dass eine Airline mit Steuergeldern gestützt wird, die Kunden aber im Regen stehen gelassen werden.