Eine im Medizinrecht bundesweit renommierte Anwaltskanzlei soll gutachterlich prüfen, ob die fraglichen Abrechnungen korrekt waren, oder ob es zu fehlerhaften Abrechnungen gekommen ist. Das hat das Klinikum am Montag bekannt gegeben. Damit reagiert der Aufsichtsrat des Klinikums Aschaffenburg – Alzenau auf ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hof.
Abrechnung intensivmedizinischer Behandlungen wird erneut überprüft
Hintergrund der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hof sind Zweifel daran, ob das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau in einzelnen Fällen die rechtlichen und inhaltlichen Vorgaben für die Abrechnung der sogenannten Komplexpauschale für intensivmedizinische Behandlungen in den Jahren 2013 bis 2017 erfüllt hat. Kliniksprecherin Annika Hollmann teilte mit, dass im Zeitraum von 2013 bis 2017 am Standort Aschaffenburg etwa 150.000 Patienten stationär behandelt worden seien, 10.000 davon auf den vier Intensivstationen (Internistische -, Kinder, Neurologisch-neurochirurgische- und Operative Intensivstation).
Keine Beanstandungen durch Medizinischen Dienst
Das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau teilt außerdem mit, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen teilweise mehrfach wöchentlich vor Ort sei und prüfe, ob die Patientenabrechnungen korrekt erstellt werden. In den Jahren 2013 bis 2017 wurden hierbei auch etwa 50 der nun in Frage stehenden Abrechnungen umfassend überprüft. In keinem einzigen Fall habe es jedoch eine Beanstandung gegeben.
Ende April hatten Ermittler Räume des Klinikums in Aschaffenburg durchsucht. Dabei seien, laut Kliniksprecherin Annika Hollmann, Unterlagen wie Patienten- und Abrechnungsakten gesichtet worden. Die Staatsanwaltschaft Hof hatte mitgeteilt, dass dabei "umfangreiches Beweismaterial" sichergestellt worden sei.