Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat extremen Widerstand gegen den Entwurf der Apotheken-Reform angekündigt. Das Bundesgesundheitsministerium wolle eine "Apotheke light".
Das Ministerium kontert und spricht davon, mit dem Gesetz die Arzneimittelversorgung auch in Zukunft sicherstellen zu wollen. Einige Politiker sprechen davon, dass Apotheken zur reinen Abgabestelle verkommen würden. Eine Abstimmung im Bundeskabinett wurde heute verschoben. Doch schon im Januar 2025 soll das neue Gesetz in Kraft treten.
Apotheker laufen Sturm gegen Lauterbachs Pläne
Seit Jahren zeichnet sich das Bundesgesundheitsministerium durch eine hohe Frequenz an neuen Gesetzen aus. Das war bereits unter Jens Spahn (CDU) der Fall und hat sich mit Karl Lauterbach (SPD) nicht geändert: Medizinforschungsgesetz, Versorgungsstärkungsgesetz, Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, Gesundes-Herz-Gesetz und jetzt das Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (externer Link). Schon am Tag der Veröffentlichung des Entwurfs liefen Apotheker- und Hausärzteverbände Sturm. Die Apotheker sehen ihren Beruf und die Versorgung von Patienten in Gefahr.
Apotheker soll im Notfall per Video zugeschaltet werden
Geht es nach den Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll es demnächst die Apotheke weitgehend ohne Apotheker geben. Die pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) sollen den Pharmazeuten ersetzen. Hätten sie Fragen, dann könnten sie sich per Videoschaltung an einen diensthabenden Apotheker wenden, so die Pläne. Und das, so der Apothekerverband Nordrhein, wo es bei 50 Prozent der Rezepte Probleme in Bezug auf Unverträglichkeiten, Wechselwirkungen oder Lieferproblemen gebe und hier dringend die Expertise eines Pharmazeuten gefragt sei.
Der Apotheker müsse lediglich acht Stunden in der Woche persönlich anwesend sein, so die Pläne. Sie tragen aber trotzdem die volle Verantwortung für den Betrieb. Auch für Patienten bedeutet das Nachteile, denn: Apotheker müssen Rezepturen, die in der Apotheke hergestellt werden, überprüfen. Nur sie dürfen Betäubungsmittel abgeben. Darunter fallen auch beispielsweise ADHS-Medikamente und bestimmte Schmerz- oder Krebsmittel. Das würde in Zukunft bedeuten: Wer ein spezielles Medikament braucht, muss einen Termin in der Apotheke vereinbaren.
Assistenten sollen Medikamente ausgeben: Verband lehnt ab
Der Bundesverband PTA (pharmazeutisch-technische Assistenten) hat reagiert: "PTA sind kein billiger Ersatz." Und weiter heißt es: "Eine Apotheke leiten, mit Ausnahme einer wöchentlich achtstündigen Anwesenheit eines Apothekers, einer Apothekerin, steht für uns nicht zur Diskussion." Und sie wollen auch nicht zu einer Ausgabehilfe für Medikamente in geplanten Abgabestellen werden.
Der Minister degradiere sie zu besseren Verkäuferinnen und Verkäufern. Außerdem, so gibt der Bayerische Apothekenverband zu bedenken: "Wo bekommt man das ganze Personal her? Wir haben ja bekanntermaßen schon jetzt massiven Personalmangel an PTAs in Apotheken."
Apotheker tragen die Verantwortung in Haftungsfragen
💬 BR24-User wie "bscheisserle", "holy" und "graudkopf" haben in den Kommentaren darüber diskutiert, welche Bedeutung Apotheker haben und wieso viele Medikamente nur in Apotheken erhältlich sind. Das Team von "Dein Argument" hat ergänzt:
Apothekerinnen und Apotheker tragen in Haftungsfragen in einer Apotheke die Verantwortung, erklärt eine Sprecherin der Bayerischen Landesapothekerkammer. Zudem gibt es in Deutschlands Apotheken Tätigkeiten, die nur Apothekerinnen und Apotheker durchführen dürfen. Dazu zählen neben Impfungen oder der Abgabe von Betäubungsmitteln insbesondere pharmazeutische Dienstleistungen wie die Beratung von Krebspatienten oder Menschen mit transplantierten Organen, erklärt Thomas Metz, Pressesprecher des Bayerischen Apothekerverbands im Gespräch mit BR24. Für solche Aufgaben sei das Wissen, das Apothekerinnen und Apotheker im Zuge ihres Studiums erlangt haben, wichtig.
Das Wissen aller ausgebildeten Mitarbeiter in Apotheken ist auch bei der Beratung etwa zu Wechsel- oder Nebenwirkungen sowie zur rechtzeitigen Einnahme der Medikamente gefragt. Daher werden in Deutschland auch viele rezeptfreie Medikamente nur in Apotheken, nicht aber in Drogerien oder Supermärkten vertrieben. 💬
Statt Apothekensterben mehr Zweigapotheken
Der Apotheker wird, nach den Plänen von Lauterbach, zum Supervisor, der gleich mehrere Filialen und Medikamentenabgabestellen betreiben soll. So soll das Apothekensterben vor allem auf dem Land gestoppt werden. Fahrzeiten von drei Stunden für den Apotheker, um immer wieder vor Ort sein zu können, seien jetzt zulässig, so das Ministerium. Früher ging das nicht, da mussten Filialen in erreichbarer Nähe sein.
Jeder Apotheker könnte so im Filialverbund eine Hauptapotheke, drei Filialen und zwei Zweigapotheken betreiben. Die Zweigapotheken seien nicht mit voll ausgestatteten Apotheken zu vergleichen. Auch die Öffnungszeiten seien auf vier Stunden am Tag reduziert, so der Plan von Karl Lauterbach. Das würde Personal und Geld einsparen, schreibt das Ministerium, denn so eine abgespeckte Zweigapotheke könnte im Durchschnitt für 15 Euro pro Quadratmeter Mietpreis eröffnet werden.
"Bei einem angenommenen monatlichen Bruttomonatsgehalt für eine Apothekerin oder einen Apotheker in Höhe von 4.200 Euro und für eine pharmazeutisch-technische Assistentin oder einen pharmazeutisch-technischen Assistenten in Höhe von 2.900 Euro könnten sich für eine Apotheke Gehaltseinsparungen von etwa 1.300 Euro monatlich ergeben. Wenn beispielsweise die Hälfte der Apotheken entsprechende Reduzierungen vornehmen würden, könnten ungefähr 11,4 Millionen Euro eingespart werden." Entwurf eines Gesetzes für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform, Bundesgesundheitsministerium
Apotheker fühlen sich abgewertet
Die Apotheker sehen ihr ganzes Berufsbild infrage gestellt. Auch bei der Freien Apothekerschaft stehen die Zeichen auf Sturm. Der Berufsverband sieht im Entwurf die "Vernichtung eines der wichtigsten Leistungserbringer im Gesundheitswesen". Schon jetzt setzen die Online-Apotheken den Niedergelassenen kräftig zu. Für sie hat das Bundesgesundheitsministerium extra den Card-Link eingeführt, sodass E-Rezepte gelesen werden können. Den niedergelassenen Apotheken steht er nicht zur Verfügung.
Das Reformgesetz will gleichzeitig, dass die Apotheker nun auch andere Aufgaben übernehmen. Bereits seit 2022 sei es möglich, Grippeschutzimpfungen oder Corona-Impfungen in Apotheken durchzuführen. Das Angebot soll auf weitere Impfungen mit Totimpfstoffen ausgeweitet werden, heißt es im Gesetzentwurf. Auch Schnelltests oder Untersuchungen zum Nachweis des Influenza- oder Norovirus könnten dort durchgeführt werden. Dafür sollen die Apotheken nicht so viel verrechnen dürfen wie Ärzte, aber Werbung sei erlaubt. Das erinnere an amerikanische Verhältnisse mit Abgabestellen im Supermarkt und Impfungen zum Sonderpreis, so der Bayerische Apothekerverband.
Honorierung soll umgestaltet werden
Weil es auf dem Land weniger Apotheken gibt und die damit oft Notdienst schieben müssen, soll es bei der Honorierung eine Umverteilung geben. Apotheken im ländlichen Gebieten sollen 28 Cent statt 21 Cent pro abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels erhalten. Zusätzlich erhalten sie eine Pauschale. Gleichzeitig sinkt die allgemeine Vergütung. Das Fixum für Apotheker beträgt jetzt drei Prozent des Apothekeneinkaufspreises je Medikament. Das soll auf zwei Prozent sinken.
Schon jetzt klagen Apotheker über den enormen Aufwand, um Medikamente für ihre Patienten zu besorgen. Die Lieferengpässe würden weiter zunehmen. Doch für die aufwendige Recherche, Arzneimittel irgendwie aufzutreiben, erhält der Apotheker einen Ausgleich von 50 Cent.
Widerspruch gegen "Apotheken light" auch aus Bayern
Gegen den Reformvorschlag von Karl Lauterbach spricht sich die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) aus. Statt Videoapotheker und Abgabestellen müsste die Vergütung der Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an die gestiegenen Kosten von Personal und Energie sowie an die Inflation angepasst werden. "Wenn das Apothekensterben gestoppt werden soll, ist dies das entscheidende Instrument", so Gerlach.
Zustimmung zur Reform kommt von der Patientenbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion, Martina Stamm-Fiebich. Sie sieht eine Apotheke ohne Apotheker ebenfalls als kritisch an. Angesichts der Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung seien jedoch Veränderungen nötig. Ähnlich wird die Reform vom gesundheitspolitischen Sprecher der FDP, Andrew Ullmann, gesehen. Der Würzburger Bundestagsabgeordnete sagte im BR-Interview: "Eine Abwertung der Apotheker darf es nicht geben. Der Heilberuf darf nicht relativiert werden. Die hochqualitative Arzneimittelversorgung muss durch einen Apotheker gewährleistet sein."
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!