Handwerker soll wegen Schuhbeck-Insolvenz Geld zurückbezahlen
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Handwerker soll wegen Schuhbeck-Insolvenz Geld zurückbezahlen

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Handwerker soll wegen Schuhbeck-Insolvenz Geld zurückzahlen

Ein Unternehmer hat für eine der Firmen von Alfons Schuhbeck vor vier Jahren einen Fußboden verlegt. Jetzt soll er im Rahmen des Insolvenzverfahrens den Rechnungsbetrag zurückbezahlen. Das ist tatsächlich so vorgesehen – unter bestimmten Umständen.

Über dieses Thema berichtet: Abendschau am .

Siegfried Schaller versteht die Welt nicht mehr. Der Parkettleger-Meister hatte 2020 von der Schuhbeck's Am Platzl GmbH den Auftrag bekommen, in einer der Gastronomie-Immobilien von Alfons Schuhbeck den Holzfußboden zu sanieren. Schuhbeck hatte dort den Mietvertrag gekündigt und musste die Immobilie ordnungsgemäß zurückgeben. Der Unternehmer Schaller aus Neuburg an der Donau führte mit seinem Unternehmen "Fußboden Ketterle" den Auftrag aus und bekam dafür nach einer ersten Mahnung die Rechnungssumme in Höhe von 3.522,40 Euro bezahlt.

In diesen Tagen flatterte Schaller nun ein Schreiben von Schubecks Insolvenzverwalter Max Liebig ins Haus. Demnach muss Schaller genau diese Summe jetzt zurückbezahlen – weil diese Zahlung der sogenannten "Insolvenzanfechtung" unterliegt. Dabei hat er den Fußboden ordnungsgemäß verlegt. "Wo ist da unser Verschulden?", fragt sich Schaller.

Auch andere Lieferanten von Schuhbeck betroffen

Insolvenzverwalter Liebig will sich gegenüber dem BR dazu nicht äußern, weil er "aus Gründen des Datenschutzes keinerlei Angaben zu möglichen Verfahrensbeteiligten machen kann". Tatsächlich treffen die Rückforderungen offensichtlich auch andere Lieferanten und Handwerker von Schuhbeck, die "Süddeutsche Zeitung" hatte über einen ähnlichen Fall berichtet (externer Link, möglicherweise Bezahl-Content).

Die Rechtslage erklärt Rolf Pohlmann, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht in München und Mitglied des Ausschusses "Insolvenzrecht" der Bundesrechtsanwaltskammer. Die "Insolvenzanfechtung ist ein relativ scharfes Schwert" sagt er. Dabei dürfen Gelder tatsächlich zurückgefordert werden, die zunächst rechtmäßig erworben wurden. "Tatsächlich ist die Insolvenzanfechtung etwas sehr Gerechtes und Rechtsstaatliches, denn am Ende geht es darum, dass alle Gläubiger gleich behandelt werden", sagt Pohlmann. Er gehe darum, das wieder zurückzuholen und nachher gleichmäßig auf alle Gläubiger zu verteilen, was im Vorfeld einer Insolvenz noch an einige Gläubiger gegangen ist.

Schuhbeck soll schon früher insolvent gewesen sein

Voraussetzung für die Insolvenzanfechtung ist, dass in diesem Fall die Schuhbeck’s Am Platzl GmbH schon zahlungsunfähig war, als Siegfried Schaller 2020 seine Rechnung schrieb. Nach der Aufstellung des Insolvenzverwalters sei die Schuhbeck GmbH bereits ab Mai 2017 nicht mehr zahlungsfähig gewesen. Allerdings wurde das Insolvenzverfahren erst am 19. Juli 2021 offiziell eröffnet.

Und hier gibt es auch einen kleinen Hoffnungsschimmer für Handwerker Siegfried Schaller. Fachanwalt Rolf Pohlmann sagt: "Wenn ich ein Geld bekommen habe, auf das ich Anspruch hatte und ich wusste nichts von einer Insolvenz oder einer drohenden Insolvenz, dann darf ich die Gelder behalten."

Genau um diese Frage dürfte es in der Insolvenzanfechtung in diesem Fall gehen. Handwerker Siegfried Schaller sieht keinerlei Schuld bei sich. Er sieht in der Rechtslage vielmehr eine Bedrohung für ehrbare Handwerker wie ihn: "Wenn ich das so wahrnehme, dann muss ich morgen zusperren, weil dann kann ich unmöglich weitermachen." Dann müsse er sich ja auf eine potenzielle Insolvenz seiner Auftraggeber vorbereiten. Sonst könne das ja im schlimmsten Fall bei höheren Rückforderungen auch seine Insolvenz bedeuten, obwohl er seine Arbeit rechtmäßig erledigt habe.

Droht Schuhbeck eine weitere Haftstrafe?

Für Alfons Schuhbeck hat die mögliche Zahlungsunfähigkeit ab 2017 noch eine ganz andere Konsequenz. Bislang wurde er wegen Steuerhinterziehung verurteilt und sitzt seine Strafe gerade ab. Wenn die Staatsanwaltschaft München I Belege für den Verdacht der sogenannten Insolvenzverschleppung findet und Schuhbeck deshalb verurteilt würde, könnte er eine weitere Haftstrafe bekommen.

Handwerker Siegfried Schaller aus Neuburg an der Donau hilft das wenig. Er möchte einfach das Geld behalten, für das er seine Leistung vor vier Jahren nachweislich erbracht hat. Der vorhandene Holzfußboden in der früheren Schuhbeck-Gastronomie ist der Beleg dafür.

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