Die beiden Bademeister müssen eine Auflage von 3.000 beziehungsweise 2.400 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Vereinigung zahlen.
Der Junge war im Juli 2016 bei einem Badeausflug mit seiner Fußballmannschaft im Erlebnisbad Wellenberg bei Oberammergau bewusstlos aus dem Wasser gezogen worden und später im Krankenhaus gestorben. Er hatte sich nur rund eineinhalb Meter vom Beckenrand entfernt befunden, konnte sich aber trotzdem nicht retten.
Die beiden Bademeister sowie drei Jugendbetreuer mussten sich deshalb wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Auch Verfahren gegen Jugendbetreuer eingestellt
Auch das Verfahren gegen die Jugendbetreuer war gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Die Gelder aus den Auflagen sollen an den Krisen-Interventionsdienst Garmisch-Partenkirchen und an die Bergwacht Garmisch-Partenkirchen gehen. Die Jugendbetreuer des Fußballvereins hatten zum Saisonabschluss einen Ausflug unternommen und sich für den Besuch des Bades mit Rutschen, Sprunganlagen und Erlebnisbecken in Oberammergau entschieden. Warum der Junge im tiefen Wasser badete und dann unterging, blieb ungeklärt.