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CSU entschärft Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

Das noch unter Horst Seehofer geplante Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) ist nach heftiger Diskussion in den letzten Wochen umgeschrieben worden. Nun soll der Patient im Vordergrund stehen. Von Johannes Reichart

Mitte April noch hagelte es Kritik: SPD, Grüne und Freie Wähler im Landtag nannten die Gesetzesnovelle zum Umgang mit psychisch Kranken eine "Katastrophe". Auch die bayerischen Sozialverbände warfen der CSU vor, einen psychisch Kranken eher als Sicherheitsgefahr denn als hilfsbedürfige Person anzusehen. "Hilfe statt Gefahrenabwehr" – forderte etwa die Arbeiterwohlfahrt in Bayern (AWO) bei einer Expertenanhörung im Landtag. Markus Söder und seine neue Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) haben die Wünsche nun gehört und eine neue Fassung geschrieben.

Keine Zentraldatei, keine Videoüberwachung, kein Maßregelvollzug

Von einer Unterbringungsdatei, in der die persönlichen Daten der Patienten für fünf Jahre gespeichert werden sollten und die auch der Polizei zugänglich sein sollte, ist nun nicht mehr die Rede. Stattdessen sollen Unterbringungen, Zwangsbehandlungen und Zwangsfixierungen in einem Meldeverfahren anonymisiert erfasst werden.

Auch ein weiterer Punkt aus dem ursprünglichen Entwurf von Sozialministerin Emilia Müller aus dem Seehofer-Kabinett verschwindet: der Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter. Dann wären beispielsweise Krankenbesuche per Video überwacht worden. Auch wäre es psychisch-kranke Patienten nicht mehr gestattet gewesen, Mobiltelefone zu nutzen.

Präambel und bayernweite Krisendienste

Die Opposition begrüßt die von Markus Söder angekündigten Änderungen, die heute im Gesundheitsausschuss beschlossen werden sollen. Sie sieht sich mit ihrer Kritik an der ursprünglichen Fassung bestätigt, sagt die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Kathrin Sonnenholzner von der SPD.

Der gemeinsam vom Vorsitzenden des sozialpolitischen Ausschusses, Joachim Unterländer (CSU), und vom gesundheitspolitischen Sprecher der CSU-Fraktion, Bernhard Seidenath, ausgehandelte Gesetzentwurf soll zudem eine Präambel beinhalten. In dem Einleitungstext wird festgehalten, dass die Heilung des Kranken das erste Ziel der Unterbringung ist. Damit kommt die CSU auch den Forderungen des Bayerischen Bezirketages entgegen. Dieser ist Träger vieler psychiatrischer Versorgungskliniken.

Außerdem sollen im Zuge der Novelle bayernweit Krisendienste eingeführt werden, die bei einem Problemfall evaluieren sollen, ob eine Zwangsunterbringung wirklich notwendig ist. Der Gesetzesentwurf muss nach der Zustimmung im Ausschuss noch im Plenum des Landtags verabschiedet werden.