Das Landgericht Ingolstadt hatte die Klage im Mai in erster Instanz abgewiesen. Begründung: Mops Ronja – juristisch eine Sache - habe zwar an genetisch bedingter Hirnhautentzündung und einem Wasserkopf gelitten. Aber das habe die Züchterin nicht voraussehen können, als sie Ronja als zwei-Monate altes Welpenbaby verkaufte.
Mops Ronja: Mangel an der Sache
Tests für eine derartige Veranlagung gab es damals – 2012 - noch nicht in Deutschland. Insofern, so das Urteil, muss die Züchterin aus Kinding wegen Mangel an der Sache den halben Kaufpreis – also 700 Euro - für Mops Ronja zurückzahlen, mehr nicht. Vor allem nicht die von den fränkischen Käufern aus Ostheim/Rhön geforderten Tierarztkosten in Höhe von mindestens 5.500 Euro.
Klägerseite: Keine seriöse Zucht
Der Anwalt der Kläger, Andreas Ackenheil, sieht das anders: nicht nur dass Ronja vor einigen Wochen verstorben ist, ihre Mutter sei viel zu früh, viel zu oft gedeckt worden - ohne nötige Erholungsphase, deshalb die Krankheiten. Das habe mit seriöser Zucht und dem Schutz des Tierwohls nichts zu tun, so Ackenheil.
Demo samt Mops
Nachdem die Solidarität unter den Mops-Besitzern groß sei, geht er davon aus, dass es auch heute vor dem Oberlandesgericht zu einer Mops-Demo kommen wird. In Ingolstadt war unter anderem Käfer-Witwe Uschi Ackermann samt Mops Sir Henry zur Unterstützung vor Gericht erschienen.