Der 24-jährige Mann, der im Mai 2022 in einem Supermarkt in Bad Kötzting im Landkreis Cham einen Kunden mit einem Messer schwer verletzt hat, muss für fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Regensburg verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung.
Tötungsabsicht nicht offensichtlich
Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die siebeneinhalb Jahre wegen versuchten Totschlags gefordert hatte. Einen versuchten Totschlag sah das Gericht jedoch nicht, sondern folgte in diesem Fall der Verteidigung, die auf gefährliche Körperverletzung plädiert hatte. Das Gericht geht ebenfalls nicht davon aus, dass der Angeklagte den 35-Jährigen hatte töten wollen, da er mehrfach hätte zustechen können, was er nicht getan habe. Während jedoch die Verteidigung nur vier Jahre und drei Monate gefordert hatte, lag das Gericht beim Strafmaß mit fünfeinhalb Jahren doch deutlich darüber. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Angestellte mit Messer bedroht, Kunde wollte ihr helfen
Der Fall hatte im vergangenen Mai in der Region für Aufsehen gesorgt. Der 24-jährige Verurteilte hatte in dem Supermarkt in Bad Kötzing Hausverbot bekommen, weil er zuvor etwas gestohlen hatte. Wenig später betrat er den Supermarkt jedoch erneut. Als ihn eine Angestellte aufforderte das Geschäft zu verlassen, bedrohte er diese mit einem Messer. Ein zufällig anwesender Kunde eilte der Frau zu Hilfe und stellte sich dazwischen. Daraufhin stach der 24-Jährige dem damals 35-Jährigen mit einem Messer in den Beckenbereich und verletzte ihn dabei lebensgefährlich.
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