Nötig hatte der der 58-Jährige den Kalbsleber-Diebstahl nicht. Laut Gericht verfügt der Kaufmann über monatliche Einkünfte von mindestens 24.000 Euro. Dies legte der Richter bei der Bemessung der Rekordgeldstrafe zugrunde: 208.000 Euro muss er zahlen.
Kalbsleber in Obsttüte an der Selbstbedienungskasse
Drei Mal war der Mann mit seinem Trick in einem Supermarkt in München-Haidhausen erfolgreich: Er packte eine Kalbsleber in eine Obsttüte aus Papier und rechnete sie an der Selbstbedienungskasse als billigeres Produkt ab. Beim vierten Mal wurde er erwischt. Ein Motiv für seine Diebstähle im Wert von 13 bis 47 Euro konnte er nicht nennen.
Kalbsleberdieb ist auch Steuerhinterzieher
Der Mann, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde wegen der hohen Straferwartung in Untersuchungshaft genommen. Für die Justiz ist der Ladendieb kein unbeschriebenes Blatt. Er wurde unter anderem schon wegen Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen und einer Geldstrafe von 400.000 Euro verurteilt. Das Kalbsleber-Urteil ist rechtskräftig.