Ohne Wissen und Autorisierung der Anwälte hatte Facebook offenbar automatisch eine Seite über die beiden Anwälte erstellt und dabei auch noch mit falschen und veralteten Daten operiert. Wie das Gericht kritisiert, erweckt Facebook damit den Eindruck, die falschen Informationen stammen von den Anwälten selbst. Anwältin Gudrun Bohnert war erst darauf aufmerksam geworden, als eine Mandantin sie auf den Facebook Auftritt der Kanzlei angesprochen hatte. Aber weder Bohnert noch ihr langjähriger Sozius Christian Mulzer sind Mitglied bei Facebook.
Richter: "Facebook schützt die Daten seiner Nutzer offenbar nicht ausreichend"
Wie ein Gerichtssprecher dem Bayerischen Rundfunk bestätigte, stellten die Richter laut Urteil mit Erstaunen fest, dass Facebook die Kläger dazu aufgefordert hatte, dem sozialen Netzwerk beizutreten, um dann die falschen Daten über sich selbst zu löschen. "Facebook schützt die Daten seiner Nutzer offenbar nicht ausreichend", heißt es wörtlich in dem Urteil. Deshalb könne von den Klägern nicht verlangt werden, dem Konzern für die Löschung ihre Daten zu überlassen.
An unerlaubte Daten-Weitergabe erinnert
Explizit erinnerten die Würzburger Richter an die unerlaubte Weitergabe persönlicher Daten von 87 Millionen Usern durch Facebook an das Datenanalyseunternehmen "Cambridge Analytica" für den US-Wahlkampf 2016.