Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) in ihrer heutigen Ausgabe (19.07.18) berichtet, soll der Schweinfurter Bestatter dem Ausbildungszentrum mindestens sieben Verstorbene zur Verfügung gestellt haben – angeblich ohne, dass die Angehörigen davon wussten. An den Leichen sollen mehrere angehende Bestatter geübt haben.
Hilfe für Aufbahrung am offenen Sarg geleistet
Im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk weist der Bestatter diese Vorwürfe zurück. Richtig sei dagegen, dass die Toten zu Spezialisten des Ausbildungszentrums gebracht worden seien. Die Angehörigen wünschten jeweils, dass eine Verabschiedung am offenen Sarg stattfinden konnte. Doch der Zustand der Toten habe Behandlungen erforderlich gemacht, die nur so genannte Thanatopraktiker leisten können. "Wir haben den Angehörigen gesagt, dass wir fachliche Hilfe dazu holen. Dem wurde jedes Mal zugestimmt", sagt er. Im Münnerstadter Ausbildungszentrum seien oft die besten Experten Deutschlands vor Ort "und die haben uns in diesen Einzelfällen Hilfestellung geleistet".
Bestatter: Habe mich keiner Straftat schuldig gemacht
Bei diesen Rekonstruktionsarbeiten an den Toten seien mit Sicherheit auch Auszubildende dabei gewesen, räumt der Bestatter ein. Aber dabei sei immer "die Würde des Verstorbenen gewahrt" worden. Der Vorwurf, den Leichen seien vorsätzlich Wunden zugefügt worden, um den Auszubildenden Behandlungsmöglichkeiten zu zeigen, sei "absolut falsch". Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sieht er gelassen entgegen. "Ich habe mich keiner Straftat schuldig gemacht", erklärt er im BR-Interview. "Die Ermittlungen unterstütze ich, wo ich kann". Man dokumentiere alles und könne jeden Schritt nachweisen, man habe nichts zu verbergen. Die fraglichen Fälle liegen laut dem Bestatter rund fünf Jahre zurück.
Ehemaliger Mitarbeiter erhebt Vorwürfe
Die Vorwürfe kommen von einem ehemaligen Mitarbeiter, er hat laut SZ Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt bestätigte das der Zeitung. Ein erstes Ermittlungsverfahren sei zunächst eingestellt worden mit dem Hinweis, dass es keinen hinreichenden Tatverdacht auf eine Störung der Totenruhe gebe. Inzwischen haben sich aber wohl weitere Zeugen gemeldet. Sie wollen unter anderem beobachtet haben, dass Verstorbenen extra Wunden zugefügt wurden, damit die Auszubildenden Nähtechniken üben können. Der Bestatter entgegnet, dass ihn ein ehemaliger Hilfsarbeiter angezeigt hat, von dem er sich getrennt habe, weil er den Qualitätsanforderungen nicht gerecht geworden sei.