Der Mann hatte sowohl die Pächterin der Weide als auch die Marktgemeinde Holzkirchen, der die Wiese gehört, auf Unterlassung verklagt. Seine Ehefrau und er litten wegen des Lärms der Kuhglocken unter Schlaflosigkeit und Depressionen, erklärte der Unternehmer aus Holzkirchen (Landkreis Miesbach). Hinzu kämen der Wertverlust seiner Immobilie sowie Gestank und Gesundheitsgefahr durch Weidestechfliegen. Die Kühe, fünf bis sieben Tiere, weiden auf einer Wiese vor seinem Haus.
Klage scheitert wegen Vergleich in niedrigerer Instanz
Die Klage scheiterte vor allem daran, dass der Unternehmer und die Landwirtin im September vor zwei Jahren bereits einen Vergleich vor dem Amtsgericht Miesbach geschlossen hatten. Dieser sieht vor, dass die Kühe in 25 Metern Entfernung auf einer Hälfte der Wiese mit Glocken grasen dürfen.
"Anscheinend gibt es doch noch Richter, die das Hirn einschalten." Die Bäuerin nach dem Urteil
Ehefrau hat auch Klage eingereicht
Deshalb habe der Nachbar nun kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, entschied das Landgericht München II. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Klägers kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.
Inzwischen hat auch die Ehefrau des Klägers eine eigene Klage in gleicher Sache eingereicht. Sie ist nicht mit einem Vergleich vorbelastet. Ein Termin für das zweite Verfahren steht laut Gericht aber noch nicht fest.
Anwalt spricht von "prekärer Bildungssituation" bei den Beklagten
Der Unternehmer hatte der Bäuerin angeboten, die Kühe auf seine Kosten mit GPS-Sendern auszustatten. Dass das Angebot ausgeschlagen wurde, bezeichnete der Anwalt des Paares als "irrational". Vielleicht liege es an der "prekären Bildungssituation der am Verfahren beteiligten bayerischen Landbevölkerung", sagte er.