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Streikverbot für verbeamtete Lehrer

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Lehrerverband BLLV begrüßt Bestätigung des Streikverbots

Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) hat die Bestätigung des generellen Streikverbots für Beamte durch das Bundesverfassungsgericht begrüßt. "Wir brauchen ein klares Bekenntnis zum Berufsbeamtentum" so Verbandspräsidentin Fleischmann.

Auch zukünftig dürfen Beamte in Deutschland nicht streiken – der bayerische Lehrerverband begrüßt dies. Dessen Präsidentin Simone Fleischmann sagte dem BR: "Das klare Bekenntnis zum Berufsbeamtentum macht auch klar, welchen Stellenwert das Schulwesen in Deutschland hat. Es ist eine hoheitliche Aufgabe Lehrer zu sein. Ich finde diese klaren Worte dazu sehr positiv."

Ein Streik im Schulwesen sei anders als zum Beispiel ein Arbeitskampf in der freien Wirtschaft, so die BLLV-Präsidentin. "Wer will denn schon, dass Kinder vor verschlossenen Türen stehen. Wir wollen die gesetzliche Schulpflicht lückenlos und streikfest umsetzen." Fleischmann weiter: "Wir sehen das Urteil als klares Bekenntnis, dass der Lehrer Teil der Staatsverwaltung ist und dem Schulwesen einen hohen Stellenwert zugemessen wird. Das ist für uns eine bahnbrechende Entscheidung."

Bundesverfassungsgericht: "Rosinenpicken" nicht zulässig

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte das Streikverbot für Lehrer und andere Beamte. Eine Lockerung komme nicht infrage, weil es an den Grundfesten des Berufsbeamtentums rütteln würde. Das Beamtenverhältnis fuße auf einem wechselseitigen System von Rechten und Pflichten. Deswegen sei ein "Rosinenpicken" nicht möglich. Laut Angaben des Gerichts gibt es rund 800.000 Lehrer in Deutschland – drei Viertel sind Beamte.

Vier Lehrer hatten Verfassungsbeschwerde gegen das Streikverbot eingelegt. Die Kläger hatten während ihrer Dienstzeit bei Protesten oder Streiks der Bildungsgewerkschaft GEW mitgemacht. Dafür kassierten sie Disziplinarstrafen und gingen gerichtlich gegen diese vor. Ihre Argumentation: Im Gegensatz zu anderen Beamten übten Lehrer keine hoheitliche Aufgabe aus – deswegen sei das Streikverbot für Lehrkräfte zu strickt. Diese Argumentation überzeugte die Richter des Zweiten Senats allerdings nicht. Ihrer Auffassung nach sind deutsche Beamte trotzdem "nicht schutzlos", da ihre Gewerkschaften in die Vorbereitung der beamtenrechtlichen Regelungen mit eingebunden seien.