Mit der Einstufung des Bundesamtes für Justiz der OEZ-Morde als extremistisch ist der Weg frei für sogenannte "Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe", die der Deutsche Bundestag den Hinterbliebenen und Verletzten zur Verfügung stellt.
Wichtiges Signal an OEZ-Opfer
Der Münchner Anwalt Jochen Uher, der als Nebenklagevertreter im Prozess gegen der Verkäufer der Tatwaffe auftrat, sagte dem Bayerischen Rundfunk, diese weitere Unterstützung sei für die Hinterbliebenen sehr wichtig.
"Das Thema ist wieder ein bisschen aus dem Fokus verschwunden, die Probleme bei den Opfern - wie Bedürftigkeit und Traumabewältigung - sind aber nach wie vor sehr groß." Münchner Anwalt Jochen Uher
Laut Uher hat in München bereits letzte Woche eine Infoveranstaltung des Bundesamtes für Justiz stattgefunden. In diesem Rahmen konnten die Betroffenen einen entsprechenden Antrag auf finanzielle Hilfen stellen. Diese "Härteleistungen" sind als Akt der Solidarität des Staates und seiner Bürger mit den Betroffenen zu verstehen, schreibt das Bundesamt für Justiz auf seiner Internetseite. Zugleich soll mit ihnen ein deutliches Zeichen für die Ächtung extremistischer Übergriffe gesetzt werden. Die Leistung wird als einmalige Kapitalleistung gewährt.
OEZ-Attentat vom Amoklauf zur extremistischen Gewalttat
Seit fast zwei Jahren streiten Politiker, Behörden, Staatsanwälte und Anwälte nun schon um das Motiv des OEZ-Attentäters. Ursprünglich waren die Morde von den Behörden als Amoklauf eingestuft worden. Nachdem drei vom Münchner Stadtrat beauftragte Gutachter zu dem Ergebnis kamen, dass es sich um ein politisch motiviertes Gewaltverbrechen gehandelt habe, prüft das bayerische Landeskriminalamt derzeit im Auftrag des bayerischen Innenministerium eine mögliche Neubewertung des Tatmotivs.
Das LKA ist allerdings dabei an die Wertung des Bundesamtes für Justiz nicht gebunden.