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Prozess: Schmerzensgeld für künstliche Ernährung des Vaters

Prozess: Schmerzensgeld für künstliche Ernährung des Vaters

Für die jahrelange künstliche Ernährung seines schwer kranken und dementen Vaters bekommt sein Sohn nun Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Von
Sandra Weber

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Nachmittag am .

Der Vater war viele Jahre über eine Magensonde ernährt worden und 2011 gestorben. Der Sohn war der Meinung, spätestens seit 2010 habe die künstliche Ernährung das schwere Leiden seines Vater sinnlos verlängert. Außerdem sei er über die Sondenernährung nicht informiert worden. Der Hausarzt verteidigte sich mit dem Argument, er habe die künstliche Ernährung nicht einfach einstellen dürfen. Außerdem habe es keine Patientenverfügung gegeben.

Arzt hätte Sondenernährung besprechen müssen

Das Oberlandesgericht hat dem klagenden Sohn in der heutigen Berufungsentscheidung nun Schmerzensgeldanspruch zugestanden. Die Begründung: Der behandelnde Arzt wäre tatsächlich verpflichtet gewesen, die Fortsetzung der Sondenernährung im Stadium der finalen Demenz besonders gründlich mit dem Betreuer zu diskutieren. Das Landgericht München hatte im Januar dieses Jahres die Klage noch abgewiesen.