Weil der Mann offenkundig nichts gelernt habe, verurteilte die Richterin den Mann zu der sogenannten Leseweisung. Dadurch solle er motiviert werden, "sich auf intellektueller Ebene noch einmal mit der Tat auseinanderzusetzen". Dies teilte das Amtsgericht München mit. Das Urteil vom 8. Juni ist rechtskräftig.
Auswahl aus vorgeschlagener Lektüre
Bei der "Leseanweisung" handelt es sich um eine erzieherische Maßnahme, die an der Hochschule München durchgeführt wird. Die verurteilten Jugendlichen suchen sich aus vorgeschlagenen Büchern Exemplare aus, die zu ihren Interessen oder Problemen passen. Am Ende müssen sie eine Abschlussarbeit abgeben - laut Gericht darf das beispielsweise eine Kurzgeschichte, ein Plakat oder ein Rap sein.