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Angeklagter vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth

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Seil über Radweg gespannt - 22-Jähriger muss ins Gefängnis

Seil über Radweg gespannt - 22-Jähriger muss ins Gefängnis

Weil er ein Seil über einen Radweg gespannt hat, muss ein 22-Jähriger nun drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden. Ein Radfahrer war in die Falle gefahren und lebensgefährlich verletzt worden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Ein 22-jähriger Mann muss für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis, weil er im Mai über einen Radweg am Main-Donau-Kanal in Berching (Lkr. Neumarkt) ein Seil gespannt hat. Die Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilten den 22-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlichem gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr.

Gericht: Kein Tötungsvorsatz

Einen Tötungsvorsatz sahen die Richter nicht. Sie berücksichtigten dabei, dass der junge Mann zur Tatzeit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut hatte und davor auch Drogen konsumiert hatte.

54-jähriger Radfahrer tappt in die Seilfalle

Damals war ein 54 Jahre alter Radfahrer mit mehr als 20 Kilometern pro Stunde in die Seilfalle gefahren. Der Mann blieb mit dem Hals an dem Seil hängen, stürzte und zog sich lebensgefährliche Verletzungen zu. Er musste auf der Intensivstation behandelt und auch operiert werden. Er ist immer noch beeinträchtigt und nur eingeschränkt arbeitsfähig.

Mitangeklagter erhält Dauerarrest

Ein 17-Jähriger, der bei der Tat dabei war, musste sich ebenfalls vor dem Landgericht verantworten. Er wurde wegen Nichtanzeigens einer geplanten Straftat zu drei Wochen Dauerarrest verurteilt, da er noch unter das Jugendrecht fällt.

Richter wollten harte Strafe

Der Vorsitzende Richter sagte, es handle sich um eine unsinnige Tat, wie man sie sich kaum vorstellen könne. Wer so etwas mache, müsse mit einer harten Strafe rechnen. Daher sei keine Bewährung in Frage gekommen. Die Kammer sah bei dem 22-Jährigen allerdings eine verminderte Schuldfähigkeit. Der junge Mann hatte nämlich nach eigenen Angaben vor der Tat fünf bis acht Bier getrunken und einige Schnäpse, teilte der Sprecher des Landgerichts, Friedrich Weitner, mit.

Der Staatsanwalt hatte für den 22-jährigen Angeklagten fünf Jahre Haft wegen versuchten Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte keinen Tötungsvorsatz gesehen. Der Angeklagte hatte beteuert, er habe nicht gewollt, dass jemand verletzt wird.