Der 26-Jährige war im September 2012 auf tragische Weise ums Leben gekommen. Er war von einem Jäger unter dem Jägerstand erschossen worden. Der 57-jährige Jäger war vom Amtsgericht Wunsiedel zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Doch weder die Verteidigung, noch die Staatsanwaltschaft und Familie des Getöteten hatten das Urteil akzeptiert und Rechtsmittel eingelegt.
Von Freispruch bis fahrlässige Tötung
Auch nach der intensiven Beweisaufnahme im Berufungsverfahren bewerten die Juristen den Fall unterschiedlich. Das machten die Plädoyers am Freitag deutlich: Während der Verteidiger auf Freispruch plädierte, hielt die Staatsanwältin nun eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung für angemessen. Ähnlich plädierte auch der Anwalt des Bruders des Opfers. Dagegen forderte der Anwalt der Mutter, dass der Fall erneut vor dem Schwurgericht aufgerollt werden muss – denn der Jäger habe mit Tötungsabsicht gehandelt.
57-jähriger Schütze bedauert das tragische Geschehen
Der 57-jährige Jäger und Büchsenmacher betonte in seinem Schlusswort, dass ihm der Tod des jungen Mannes sehr leid tue und er sich täglich mit dem tragischen Geschehen beschäftige. Sein Schuss hatte einen 26-Jährigen getroffen, der im Drogenrausch durch den Wald gelaufen war. Die Berufungskammer des Landgerichts Hof verkündet ihr Urteil am Mittag.