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Der Angeklagte im Fall der umgekommenen Teenager in Arnstein (links) mit seinem Verteidiger im Landgericht Würzburg

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Tragödie von Arnstein: Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafe

Tragödie von Arnstein: Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafe

Im Prozess nach dem Unglück von Arnstein fordert der Staatsanwalt zwei Jahre auf Bewährung für den angeklagten Vater. Der 52-Jährige hatte in seiner Gartenhütte einen Generator aufgestellt. Sechs Jugendliche starben durch Kohlenmonoxid-Vergiftung.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Im Prozess um die tödliche Kohlenmonoxid-Vergiftung von sechs Teenagern in Arnstein (Lkr. Main-Spessart) hat soeben die Staatsanwaltschaft am Würzburger Landgericht ihr Plädoyer gehalten. Der Staatsanwalt forderte zwei Jahre auf Bewährung für den angeklagten Vater.

Plädoyer des Staatsanwalts: Angeklagter handelte "mit grobem Unverständnis"

In dem Plädoyer legte der Staatsanwalt dem 52-jährigen Angeklagten zur Last, dass er beim Aufstellen des Stromaggregats innerhalb der Hütte "mit grobem Unverständnis" gehandelt habe. Der Mann hätte erkennen müssen, dass seine Konstruktion mit dem mit Rohren verlängerten Auspuff gefährlich war, so der Staatsanwalt.

"Der Anschluss des Generators war ein Schnellschuss, der nicht durchdacht war." Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen in seinem Plädoyer

Die schriftliche Einlassungen, die der Anwalt des 52-Jährigen zu Beginn des Prozesses vorgetragen hatte, wertet die Staatsanwaltschaft als Geständnis und Schuldanerkenntnis des Angeklagten. Die Aussagen seien von Reue getragen, so der Staatsanwalt. Der Mann, der bei dem Unglück selbst zwei Kinder verloren hat, leide wie alle anderen Betroffenen auch.

Unterschiedliche Forderungen der Nebenkläger

Auch die Anwälte der Nebenkläger haben ihr Plädoyer gehalten. Diese sind ein weiterer Vater, der bei dem Unglück ein Kind verloren hatte, sowie ein Ehepaar, das denselben Schicksalsschlag erleiden musste. Der Anwalt der Vaters forderte, dass die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden soll und stattdessen "spürbar" sein müsse. Die Eltern schlossen sich als Nebenkläger der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren an.

Verteidigung plädierte auf geringere Strafe als Staatsanwalt

Die Verteidigung des 52-Jährigen plädierte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Sie betonte aber auch, dass auch ein Urteil ohne Strafzumessung ausgesprochen werden können - und zwar dann, wenn der Angeklagte durch der Vorfall selbst bereits bestraft genug ist, so der Verteidiger. Das Urteil könnte noch im Tagesverlauf fallen.

Jugendliche starben durch CO aus Stromgenerator

Der 52-Jährige hatte im Technikraum seiner Gartenhütte verbotenerweise einen mit Benzin betriebenen und nicht für Innenräume geeigneten Stromgenerator aufgestellt. Die Abgase wollte der Mann mit Wasserleitungsrohren durch ein Loch in der Hüttenwand ins Freie leiten. Die lose Steckverbindung von Rohren war in der Unglücksnacht jedoch auseinander gefallen, so konnte sich das geruchlose und giftige Kohlenmonoxid in dem Gartenhaus verteilen.

Sechs Jugendliche starben, unter ihnen zwei Kinder des Angeklagten. Die 18 und 19 Jahre alten Jugendlichen hatten in der Laube den 18. Geburtstag seiner Tochter gefeiert. Gutachtern zufolge starben die sechs jungen Leute noch vor Mitternacht. Der Familienvater selbst fand am nächsten Tag die Leichen in der Laube.

Angeklagter Vater räumte Schuld ein

Zu Prozessbeginn hatte der 52-Jährige seine Schuld eingeräumt und mitgeteilt, er sei nach wie vor in "fassungsloser Trauer" wegen der Tragödie. Der Mann war zunächst wegen sechsfacher fahrlässiger Tötung angeklagt. Das Gericht beschränkte das Verfahren heute dann auf vier Fälle, weil der Familienvater durch die Tragödie selbst schwer getroffen wurde.