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Verkehrsunfall

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Unfall Dasing: Berufungsklage wird voraussichtlich abgewiesen

Das Oberlandesgericht München wird der Berufungsklage von Eltern einer auf der A8 bei Dasing tödlich verunglückten 24-Jährigen voraussichtlich nicht stattgeben. Die Eltern fordern vom Freistaat eine Entschädigung von 25.000 Euro.

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Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben.

Die Eltern der tödlich verunglückten jungen Frau sind überzeugt, dass Polizei und Feuerwehr Fehler unterlaufen sind. Obwohl zwei Zeugen Notrufe absetzten, fanden Polizisten und Feuerwehrleute das Auto der 24-Jährigen nicht. Sie verblutete abseits der Strecke.

Auch Oberlandesgericht sieht kein Fehlverhalten

Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht in München ging es vor allem um die Frage, ob der Beamte in der Notrufzentrale einen Zeugen verpflichten hätte müssen, vor Ort zu bleiben. Der Richter hat in der Verhandlung deutlich gemacht, dass er der Berufungsklage nicht stattgeben wird. Ergebnis der Vorberatung des Senats sei gewesen, dass es keine Pflichtverletzung auf Seiten des Beamten in der Notrufzentrale gewesen sei, den Zeugen weiterfahren zu lassen. Nach Meinung des Richters hätte der Beamte davon ausgehen können, dass das Unfallfahrzeug auch ohne Zeugen zu finden sei. Selbst wenn dem Beamten eine Pflichtverletzung unterstellt würde, erläuterte der Richter weiter, wäre es kaum möglich, den Nachweis zu führen, dass die 24-Jährige mit Hilfe des Zeugen lebend gefunden und noch gerettet worden wäre.

Klage in erster Instanz abgewiesen

Das hatte die Klage der Eltern im November in erster Instanz abgewiesen. In der Begründung sagte der Richter, Feuerwehr und Polizei sei kein Fehler unterlaufen, der ein solches Schmerzensgeld rechtfertigen würde. Bei dem Fall habe es sich um einen tragischen Unfall gehandelt.

Der Verkündungstermin des Urteils am OLG München ist auf Donnerstag, den 5. April festgesetzt.