Grob fehlerhaft sei die gezielte Sprengung der Fliegerbombe damals verlaufen – so der Vorwurf der Versicherung. Sie musste den Schaden von drei Geschäftsinhabern übernehmen und will ihr Geld zurück bekommen. Die Stadt München sei nämlich für die Sicherheit während der kontrollierten Sprengung des Blindgängers verantwortlich und ihre Behörde habe diesbezüglich versagt.
Stroh zur Dämmung der Detonation
Denn der Kampfmittelräumdienst habe zur Dämmung der Detonation Stroh verwendet. Das hatte sich entzündet, war durch die Luft geflogen und hatte so Dächer und auch Läden in der Nachbarschaft der Baustelle in Brand gesetzt. Doch in erster Instanz hat sich das Gericht im Februar gar nicht mit diesem Vorwurf befasst.
Freistaat zuständig
Das Landgericht München wies die Klage ab, aus drei Gründen. erstens sei die Stadt München gar nicht die richtige Adresse für den Vorwurf, denn der Freistaat ist ja für die Beseitigung eines Blindgängers zuständig, zweitens hätte die Stadt sehr wohl den Kampfmittelbeseitigungsdienst überwacht und drittens müsse Schadensersatz in solchen Fällen vom Grundstückseigentümer gefordert werden.
Klage gegen wen?
Heute geht der Fall in die nächste Instanz. Die Versicherung ist nämlich weiterhin der Meinung, dass München sehr wohl die richtige Adresse für ihre Klage ist.