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Der Angeklagte Philipp K. sitzt gemeinsam mit seinen Anwälten im Verhandlungssaal des Landgerichts München

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Vorerst keine Entscheidung über Befangenheitsantrag

Im Prozess gegen den Waffenhändler des OEZ-Amokläufers gibt es heute keine Entscheidung über den Befangenheitsantrag. Diesen hatten Teile der Nebenklage am Montag gegen den Vorsitzenden Richter Frank Zimmer eingereicht.

Der Vorsitzende erklärte deswegen, die Hauptverhandlung bis auf weiteres fortzusetzen. Eine Unterbrechung würde den Hauptprozess verzögern. Die Sitzung werde erst nach der heute geplanten Zeugenaussage unterbrochen, so Zimmer. Einwände von Teilen der Nebenklage gegen diesen Beschluss lehnte das Landgericht München I ab. Daraufhin gaben Teile der Nebenklage bekannt, nun das gesamte Gericht abzulehnen. Die Verteidigung beantragte vorsorglich, im Falle eines Erfolges der gestellten Ablehnungsgesuche, den bestehenden Haftbefehl gegen den Angeklagten Philip K. aufzuheben. Der 32-Jährige befindet sich seit mehr als einem einem Jahr in U-Haft.

Vorwurf: Fahrlässige Tötung

Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Philipp K. im Zusammenhang mit dem Amoklauf am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) vor gut einem Jahr fahrlässige Tötung in neun Fällen und illegalen Waffenhandel vor. Er soll mit Waffen gehandelt, dem Amokschützen eine Pistole sowie mindestens 450 Schuss Munition verkauft und damit den Amoklauf erst möglich gemacht haben. Dabei hatte der 18 Jahre alte David S. neun Menschen erschossen und sich dann selbst getötet. Zum Prozessauftakt hatte Philipp K. sämtliche Waffengeschäfte gestanden, die ihm die Anklage vorwirft.

Die Nebenklage sieht eine Beihilfe zum Mord und moniert, entsprechende Ermittlungserkenntnisse würden nicht ausreichend berücksichtigt.