Das Benachrichtigungsschreiben informiert über das zuständige Wahllokal, enthält einen Briefwahlantrag und auf der Rückseite die Benachrichtigungskarte, die jeder Wähler im Wahllokal vorzeigen muss.
Nach Angaben der Deutschen Post werden Millionen von Wahlbenachrichtigungskarten in den Briefzentren sortiert und anschließend bei den Wahlberechtigten eingeworfen. Ihre Kunden bittet die Post, die Beschriftung auf den Briefkästen zu kontrollieren. Nur dann könne die sichere Auslieferung garantiert werden. Bis spätestens 2. September sollen die Wahlbenachrichtigungen ankommen.