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Abschiebung: Arrival Lounge am Flughafen Kabul

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Warum weniger Afghanen abgeschoben wurden als geplant

Warum weniger Afghanen abgeschoben wurden als geplant

Mehr als 50 abgelehnte Asylbewerber sollten gestern von München nach Kabul ausgeflogen werden. Letztlich waren es aber nur 14. Warum konnten nur so wenige Afghanen abgeschoben werden - und lohnt sich der Aufwand dann überhaupt?

Schon bei den letzten Abschiebungen nach Afghanistan saßen nur zwischen acht und 27 Afghanen im Flieger - das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor.

Was kostet ein Abschiebeflug?

Abschiebeflüge nach Afghanistan sind teuer: Allein die Kosten für das Fluggerät lagen nach Angaben der Bundesregierung bei den vergangenen Abschiebungen zwischen rund 130.000 Euro und 330.000 Euro. Die Kosten zahlt die EU-Grenzschutzagentur Frontex. Sie wird hauptsächlich von den Schengen-Mitgliedsstaaten finanziert - also auch von Deutschland.

Keine Kosten-Nutzen-Rechnung

Für das Bundesinnenministerium stellt sich die Frage nach der Kosten-Nutzen-Rechnung nicht. Es gehe schließlich um den Vollzug geltenden Rechts, so ein Sprecher des Ministeriums. Matteo, ein Verein kirchlicher Flüchtlingshelfer kritisiert dagegen die hohen Abschiebekosten. Wo bleibe der Aufschrei des Bundes der Steuerzahler, fragt Matteo in einer Mitteilung.

Zehn der 14 abgeschobenen Afghanen aus Bayern

58 Afghanen sollten diesmal abgeschoben werden. Allein Bayern hatte 44 Afghanen für eine Abschiebung eingeplant. Am Ende saßen 14 Menschen im Flieger, davon zehn aus Bayern. Die Abschiebung begleiteten nach Angaben des Bundesinnenministeriums 43 Beamte der Bundespolizei, ein Arzt und ein Dolmetscher. In bislang zehn Abschiebeflügen seit Dezember 2016 wurden insgesamt 188 Afghanen abgeschoben.

Warum weniger Afghanen abgeschoben wurden

Immer wieder würden mehr Afghanen von den Bundesländern zur Abschiebung gemeldet, als dann tatsächlich abgeschoben werden, so das Bundesinnenministerium.

Die Gründe dafür sind nach Angaben des Ministeriums vielfältig: Beispielsweise entschieden Gerichte kurzfristig, dass ein abgelehnter Asylbewerber vorerst nicht abgeschoben werden darf. Auch, wer zu krank ist, kann nicht abgeschoben werden. In Einzelfällen könnten auch Menschen nicht abgeschoben werden, weil sie untertauchen, wenn sie vorab erfahren haben, dass eine Abschiebung ansteht.

Streit um Abschiebungstermine

Dass der Abschiebungstermin vorab bekannt wurde - das ist für das bayerische Innenministerium der Hauptgrund dafür, dass weniger abgelehnte Asylbewerber aus Bayern als geplant mit im Flieger saßen. Das Innenministerium wies darauf hin, dass Abschiebungen unangekündigt erfolgen müssen.

Flüchtlingshilfsorganisationen sehen das anders. Der Bayerische Flüchtlingsrat sagte, über Abschiebungstermine informiert zu werden, gebiete die Menschenwürde. Das Verbot, Abschiebungstermine bekannt zu geben, beziehe sich nur auf Behörden. Wie andere Hilfsorganisationen lehnt auch der Flüchtlingsrat Abschiebungen nach Afghanistan generell ab. Sie alle halten die Sicherheitslage in Afghanistan für äußerst bedenklich und fordern eine Neubewertung. Seit 2016 gibt es keinen aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amts zur Sicherheitslage in Afghanistan.