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Der Wenzenbacher Ex-Bürgermeister hat vor Gericht einen Sieg errungen.

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Wenzenbacher Ex-Bürgermeister im Untreue-Prozess freigesprochen

Im Berufungsprozess ist der ehemalige Wenzenbacher Bürgermeister Josef Schmid (Freie Wähler) heute am Regensburger Landgericht freigesprochen worden. Damit hat die Richterin ein Urteil vom vergangenen Jahr kassiert.

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Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Das Landgericht Regensburg hat den früheren Bürgermeister von Wenzenbach (Lkr. Regensburg), Josef Schmid (Freie Wähler) im Berufungsprozess freigesprochen. Damit hat Schmid auch wieder einen Anspruch auf eine Pension. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft könnte noch Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

Die Vorsitzende Richterin begründet das Urteil im Augenblick noch. Demnach soll der bereits rechtskräftig verurteilte damalige Kämmerer und Geschäftsleiter der Gemeinde den Bürgermeister bewusst getäuscht haben. Der suspendierte Geschäftsleiter hatte bereits in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht einen - wie es jetzt wohl aussieht - günstigen "Deal" ausgehandelt. Er erhielt eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten und eine Geldstrafe. Inwieweit er Pensionsansprüche verliert, ist noch unklar.

Urteil vor einem Jahr: ein Jahr auf Bewährung

Die Anklage warf Schmid vor, dass er dem Geschäftsleiter nicht genommene Urlaubstage unrechtmäßig ausbezahlt haben soll. Außerdem soll die Gemeinde persönliche Steuerschulden übernommen haben. Dabei entstand der Gemeinde ein Schaden von rund 40.000 Euro.

Das Amtsgericht Regensburg hatte Schmid deshalb vor einem Jahr zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Sowohl der ehemalige Bürgermeister als auch die Staatsanwaltschaft legten gegen dieses Urteil Berufung ein. Deswegen kam es zu dem Prozess am Landgericht.

Verteidigung forderte Freispruch

Nach mehreren Verhandlungstagen hatte die Verteidigung Freispruch gefordert. Die Staatsanwältin dagegen plädierte für eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren auf Bewährung wegen Untreue in drei Fällen.