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Joachim Wolbergs vor einem SPD-Schriftzug

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Wolbergs-Anklage: Frist für Stellungnahmen abgelaufen

Wolbergs-Anklage: Frist für Stellungnahmen abgelaufen

Um Mitternacht ist die Frist für Stellungnahmen der Verteidigung des vorläufig suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs abgelaufen. Jetzt kann entschieden werden, ob es wegen der Korruptionsaffäre zum Prozess gegen ihn kommt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Ein Jahr nach der vorläufigen Suspendierung von Regensburgs Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) kann jetzt endlich entschieden werden, ob es gegen den unter Korruptionsverdacht stehenden SPD-Politiker zum Prozess kommt. Gestern nämlich lief die Frist für Stellungnahmen der Verteidigung ab. Jetzt kann das Landgericht Regensburg über die Zulassung der Anklage gegen Wolbergs und drei andere Beteiligte in der Regensburger Bestechungsaffäre entscheiden. 

Bevorzugung bei Grundstücksvergabe

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im vergangenen Juli Anklage gegen Wolbergs und drei weitere Beschuldigte erhoben. Es geht unter anderem um Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Verstöße gegen das Parteiengesetz. Wolbergs soll für die Regensburger SPD hohe Parteispenden von einem Bauunternehmer kassiert und diesen im Gegenzug bei Grundstücksvergaben bevorzugt haben. Wolbergs‘ Anwalt hatte schon vor Monaten beantragt, die Anklage gegen seinen Mandanten nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen.

Wann das Gericht entscheidet, ob es zu einem Prozess kommt, ist noch nicht absehbar, sagte ein Sprecher des Landgerichts dem BR. Die Anklageschriften und die Stellungnahmen der Verteidiger umfassten mehrere Hundert Seiten. Die Prüfung des Materials könne Wochen dauern.

Wie geht es weiter? Drei Szenarien:

  1. Das Landgericht Regensburg kann die Anklagen gegen alle vier Beschuldigten unverändert zur Hauptverhandlung zulassen.
  2. Sollte das Gericht die Zulassung der Anklagen verwehren, kann die Staatsanwaltschaft den Beschluss anfechten. Entscheiden würde dann das Oberlandesgericht Nürnberg. 
  3. Möglich ist aber auch, dass das Landgericht eine Hauptverhandlung nicht gegen alle, sondern nur gegen einzelne Beschuldigte zulässt, oder nur wegen ausgewählter Tatvorwürfe.