Zeitgleich haben die Zollfahnder an 25 Wohn- und Geschäftsadressen Privat- und Büroräume in Deutschland, Spanien und der Schweiz durchsucht. Die drei Männer wurden dann in Stuttgart, Bremen und Hamburg festgenommen. Einer der Festgenommenen stammt dabei aus dem bayerischen Bodenseeraum.
Verdacht des Schmuggels von Solarmodulen
Laut einem Sprecher des Zollfahndungsamtes München handelt es sich um eines der größten Betrugsszenarien der letzten Jahre. Der Vorwurf: Verdacht auf gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggel bei der Einfuhr von Solarmodulen aus China in die EU.
35 Millionen Euro Schaden
Über 35 Millionen Euro an Antidumping- und Ausgleichszöllen sollen die drei Tatverdächtigen bei der Zollabfertigung in Deutschland und den Niederlanden hinterzogen haben, durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder Umgehung bestehender Regelungen. Dabei sind die mutmaßlichen Betrüger laut Zollfahndungsamt in mindestens zwei Varianten vorgegangen.
EU-Regeln unterlaufen
Die Staatsanwaltschaft Augsburg wirft den inhaftierten Beschuldigten vor, von Dezember 2014 bis Januar 2017 absichtlich gegen die geltende Mindesteinfuhrpreisregelung zwischen China und der EU verstoßen oder die wahre Herkunft der Module falsch angegeben zu haben. Die Fahnder gegen von insgesamt über 400 Importvorgängen aus.
Umwege über andere Länder und Firmen
Die Mindesteinfuhrpreisregelung sieht vor, dass Solarmodulhersteller aus China ihre Module zu einem Mindestpreis in die EU einführen müssen. Sonst werden Antidumping- und Ausgleichszölle fällig. Indem sie die Waren beispielsweise erst in andere Länder, zum Beispiel Japan, verschifft haben oder über zwischengeschaltete Firmen in Griechenland oder auf der Isle of Man Geschäfte abgewickelt haben, sollen die Verdächtigen versucht haben, diese Regelung zu unterlaufen.
100 Zollfahnder im Einsatz
Wegen dieser Umwege gestalten sich die Ermittlungen zu dem gesamten Komplex laut Zollfahndung besonders schwierig. Im Rahmen der Durchsuchungen waren rund 100 Zollfahnder im Einsatz. Sollte es zur Anklage kommen, wird voraussichtlich am Augsburger Landgericht verhandelt werden.