Bildrechte: BR
Bildbeitrag

Mittwoch 27. Juni: das bringt der Tag

Bildbeitrag
>

Mittwoch 27. Juni: Das bringt der Tag

Mittwoch 27. Juni: Das bringt der Tag

WM: Deutschland gegen Südkorea +++ Bundeshaushalt wird beschlossen +++ Prozeßauftakt: Doppelmord von Höfen +++ Nach Finanzskandal: Bistum Eichstätt legt erstmals Bilanz vor +++ BGH-Urteil zu Lebensversicherungen

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock.

Die deutsche Fußball-Nationalmannnschaft bestreitet ihr Gruppen-Finale um 16 Uhr gegen Südkorea ohne Sebastian Rudy. Das Spiel sei zwei, drei Tage zu früh, die Nase mehrfach gebrochen, sagte Bundestrainer Joachim Löw in Kasan. Dagegen ist Mats Hummels nach seinem verrenkten Halswirbel wieder einsatzbereit. Nach dem 2:1 gegen Schweden will der Weltmeister den Achtelfinaleinzug aus eigener Kraft klar machen.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags will heute (ab 12.00 Uhr) die letzten strittigen Punkte klären und den Bundeshaushalt für das laufende Jahr beschließen. Bei der sogenannten Bereinigungssitzung müssen die Bundesminister nacheinander ihre Etatpläne erläutern und Mehrbedarf begründen - es wird mit Verhandlungen bis in die Nacht gerechnet.

Wegen eines Doppelmordes stehen heute (9.30 Uhr) eine frühere Pflegekraft und drei Männer vor Gericht. Auf der Anklagebank im Landgericht München II sitzen eine Frau aus Polen sowie ihr Sohn, ihr Bruder und ein dritter Mann. Ihnen wird Mord beziehungsweise versuchter Mord, erpresserischer Menschenraub und besonders schwerer Raub vorgeworfen. Beim brutalen Raubmord von Höfen sind ein 81-jähriger Mann und eine 76-jährige Frau getötet worden. Sie waren zu Besuch bei der 76- jährigen Luise S., als dort eingebrochen wurde. Luise S. hat schwerst verletzt überlebt.

Knapp fünf Monate nach Bekanntwerden des Finanzskandals im Bistum Eichstätt will die Diözese heute (11.00 Uhr) sein Vermögen komplett offen legen. Mit fragwürdigen Immobiliengeschäften in den USA soll die oberbayerische Diözese rund eine Million Euro oder mehr verloren haben. Wegen des Finanzskandals ermittelt seit einiger Zeit auch die Staatsanwaltschaft.

Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof erwartet: müssen Lebensversicherer künftig ihre Aktiengewinne an Versicherte weitergeben - oder dürfen sie sie wie bisher einstreichen? Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilt heute (12.00 Uhr) über eine Klage von Verbraucherschützern, die mehr Geld für ausscheidende Kunden von Lebensversicherungen erstreiten wollen. Es geht um die Beteiligung an den sogenannten Bewertungsreserven.