In Dänemark darf man sein Gesicht von August an in der Öffentlichkeit nicht mehr verhüllen. Ein entsprechendes Gesetz hat das dänische Parlament heute beschlossen. Das Verbot einer Vollverschleierung soll sich vor allem gegen Gesichtsschleier wie Burka und Nikab wenden. Tatsächlich sind aber auch Hüte, Mützen, Schals, Masken, Helme und künstliche Bärte miteingeschlossen, die das Gesicht stark verdecken. Vom Verbot ausgenommen ist, wer sich an kalten Tagen den Schal weit ins Gesicht zieht oder zu Fasching eine Maske trägt.
Bei Verstoß gegen Verschleierungsverbot droht Geldstrafe
Wer gegen das Verbot erstmals verstößt, dem droht eine Strafe von umgerechnet 135 Euro. Bei wiederholtem Verstoß erhöht sich die Strafe, so kostet es beim vierten Mal rund 1350 Euro. Wer auf der Straße beim Tragen einer Burka erwischt wird, der werde jedoch nicht gezwungen, diese abzunehmen, sondern lediglich aufgefordert, nach Zahlung der Strafe nach Hause zu gehen. Das erklärte der dänische Justizminister Søren Pape Poulsen.
Dänemark ist nicht das einzige europäische Land mit einem Verhüllungsverbot. Als erstes führte 2011 Frankreich eine entsprechende Regelung ein. Auch in Österreich darf das Gesicht seit dem vergangenen Herbst nicht mehr verhüllt werden.