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Türkischer Präsident Recep Tayyip Erdogan und Satiriker Jan Böhmermann

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Böhmermanns Schmähgedicht bleibt großteils verboten

Böhmermanns Schmähgedicht bleibt großteils verboten

Wesentliche Teile des Schmähgedichts von Satiriker Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan sind weiter nicht erlaubt. Das entschied das Hanseatische Oberlandesgericht. Es wies damit zwei Berufungsanträge zurück.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Böhmermann wollte erreichen, dass der Text zur Gänze wieder freigegeben wird, Erdogan verlangte ein Totalverbot. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg musste im Wesentlichen zwischen Kunstfreiheit und Menschenwürde abwägen.

War das Gedicht "Kunst"?

Nach Auffassung der Richter werden in dem Gedicht teilweise Behauptungen über Erdogan aufgestellt, für die es keinerlei Grundlage gibt. Diese bleiben verboten. Andere Passagen, in denen sich Böhmermann kritisch mit tatsächlichem Verhalten des Präsidenten auseinandersetzt, sind erlaubt. "Satire kann Kunst sein, muss sie aber nicht", sagte Richter Andreas Buske in seiner Urteilsbegründung. Der Senat halte es für zweifelhaft, dass der angegriffene Beitrag als Kunst im Sinne des Grundgesetzes einzustufen sei."Ist Satire keine Kunst, steht sie unter dem Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit." Bestimmte Passagen des Gedichts blieben untersagt, da sie schwere Herabsetzungen mit Bezügen zum Intimen und Sexuellen beinhalten, für die es in der Person und dem Verhalten des Klägers keinerlei tatsächliche Anknüpfungspunkte gebe.

Zieht Böhmermann nun vor das Bundesverfassungsgericht?

Böhmermann hatte am 31. März 2016 in der ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" ein Gedicht verlesen, in dem Erdogan sexueller Handlungen wie Pädophilie und Sodomie bezichtigt wurde. In der Vorinstanz hatte das Hamburger Landgericht der Klage Erdogans teilweise stattgegeben und verboten, bestimmte "ehrverletzende“ Passagen des Textes zu wiederholen. Sowohl Böhmermann als auch Erdogan gingen gegen das Urteil in Berufung. Böhmermanns Anwalt kündigte zudem bereits im Vorfeld an, gegebenenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.