Die Staatsanwaltschaft beantragte die Aufhebung der Immunität von Petry wegen des Verdachts der Leistung eines Meineids. Hintergrund sind Vorwürfe, Petry habe in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des Landtags im November 2015 in einer Zeugenaussage unter Eid falsch ausgesagt. In dem Ausschuss soll Petry Aussagen gemacht haben, die später in mehreren Punkten dem widersprochen hätten, was andere AfD-Politiker in dem Verfahren ausgesagt hätten.
Weg für Anklage gegen Petry frei
Sollte innerhalb von sieben Tagen kein Abgeordneter der Beschlussempfehlung schriftlich widersprechen, gilt die Aufhebung der Immunität als beschlossen. Bei einem Widerspruch, wovon seitens der AfD-Fraktion auszugehen ist, wird der Landtag auf seiner nächsten Sitzung am 30. August darüber abstimmen.
Petry selbst hatte sich selbst persönlich nicht vor dem Ausschuss zu dem Antrag auf Immunitätsaufhebung geäußert.