Die internationale Polizeiorganisation hat damit grundsätzlich den Weg dafür freigemacht, dass Akhanli nach Deutschland zurückkehren kann. Im Auswärtigen Amt in Berlin zeigte man sich erfreut, wollte aber noch die Reaktion der spanischen Behörden abwarten. Spanien hatte den türkischstämmigen Autor auf Betreiben Ankaras während seines Urlaubs in Granada festgenommen. Zwar kam Akhanli später wieder frei, darf das Land aber nicht verlassen. Die Bundesregierung hatte Ankara eine politische Verfolgung des regimekritischen Schriftstellers vorgeworfen.
Interpol musste Suchauftrag prüfen
Mit einer Red Notice kann ein Land dazu auffordern, eine gesuchte Person ausfindig zu machen und vorläufig festzunehmen. Es handelt sich nicht um einen Suchauftrag im Namen von Interpol selbst und nicht um einen internationalen Haftbefehl. Die Polizeiorganisation steuert lediglich die länderübergreifende Kooperation. Das heißt, jedes Land entscheidet selbst, wie es mit einem Fall umgeht.
Allerdings muss auch Interpol Suchaufträge prüfen. Laut Interpol-Statut ist "jede Betätigung oder Mitwirkung in Fragen (...) politischen, militärischen, religiösen oder rassischen Charakters" untersagt. Damit soll verhindert werden, dass die Organisation zur Verfolgung von Regimegegnern missbraucht wird. Auch Suchaufträge müssen diesem Grundsatz entsprechen.