Das Institut für Rundfunktechnik hat nach Bekanntwerden des Falls im vergangenen Jahr zivilrechtliche Schritte eingeleitet. Der BR, der sich für die Gesellschafter federführend um die Aufklärung bemüht, hatte Strafanzeige erstattet.
Der Patentanwalt war über Jahrzehnte für die Verwertung der Patente des Instituts für Rundfunktechnik verantwortlich. Er soll unter Ausnutzung seiner Position Verträge zum Nachteil des IRT geschlossen und gleichzeitig Verträge zu seinen eigenen Gunsten ausgehandelt haben. Der Schaden für das IRT soll sich über die Jahre auf einen dreistelligen Millionenbereich summiert haben.
60 Millionen für das IRT
Bereits Ende Januar hatte das Landgericht München I wegen der komplexen juristischen und wirtschaftlichen Fragen ein gerichtsinternes Güte- und Mediationsverfahren angeregt. In diesem Verfahren wurde jetzt folgender Vergleich beschlossen: Der Beschuldigte und seine Verwaltungsgesellschaft zahlen dem Institut für Rundfunktechnik 60 Millionen Euro und übertragen Ansprüche, die sie gegenüber Dritten haben, an das IRT.
Dafür erklären die Parteien, dass sie infolge des gerichtlichen Vergleichs kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung haben. Über weitere Details der Vereinbarung wurde Stillschweigen vereinbart.