Bildrechte: picture-alliance/dpa
Bildbeitrag

Mordprozess

Bildbeitrag
>

Mordprozess in Freiburg: Pflichtverteidiger legt Revision ein

Mordprozess in Freiburg: Pflichtverteidiger legt Revision ein

Wenige Stunden nach dem Urteil des Landgerichts Freiburg im Mordprozess gegen Hussein K. hat der Pflichtverteidiger Revision angekündigt. Die Begründung: Sein Mandant sei bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Der Pflichtverteidiger Sebastian Glathe sagte, der junge Mann habe Alkohol und Drogen in erheblichem Umfang zu sich genommen. Das Gericht hatte dies in seinem Urteil jedoch verneint und volle Schuldfähigkeit attestiert. Er werde die Urteilsbegründung daher gründlich prüfen, sagte Glathe. Dazu diene die Revision.

Gericht verhängt Höchststrafe

Das Gericht hatte Hussein K. zur Höchststrafe verurteilt. Die Richter des Landgerichts Freiburg verhängten heute eine lebenslange Freiheitsstrafe und stellten die besondere Schwere der Schuld fest. Außerdem ordneten sie Sicherungsverwahrung an. 

Der Angeklagte hatte gestanden, im Oktober 2016 eine 19-jährige Studentin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt zu haben. Sie ertrank anschließend in einem Fluss.