Bereits der Versuch des Filmens von Opfern solle strafbar und die Polizei ermächtigt werden, Smartphones zu beschlagnahmen. Zur Begründung erklärte Barbara Havliza (CDU), für Angehörige sei es eine schwere Belastung, wenn Bilder oder Filme der Toten anschließend im Internet kursierten. Zudem würden Persönlichkeitsrechte der Opfer verletzt.
Schlimmste Strafe: Handy weg!
Der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch soll so gefasst werden, dass die Polizei bereits einschreiten kann, wenn Schaulustige am Unfallort ihr Smartphone zücken. Wenn dieses beschlagnahmt werde, wäre das für die Betreffenden die schlimmste Strafe, so die Ministerin.
Aufnahmen von Toten noch erlaubt
Paragraf 201a des Strafgesetzbuches verbietet es schon jetzt, Foto- und Filmaufnahmen von überlebenden Unfallopfern zu machen. Von Toten dagegen dürften derzeit noch Aufnahmen gefertigt und verbreitet werden. Dies sei eine Gesetzeslücke, so Havliza.
Zustimmung bei Autoclubs
Bei Autoclubs erntete die Politikerin Zustimmung für ihre Initiative.
"Das ist eine Perversion, wenn jemand den eigenen Status im Internet erhöhen will, indem er Bilder von getöteten Unfallopfern online stellt." Markus Schäpe, ADAC
Der Gesetzgeber hatte bereits im vorigen Jahr nach mehreren Fällen, in denen Schaulustige an Unfallstellen gefilmt hatten, den Bußgeldkatalog erweitert. Den Tätern drohen seither Geldstrafen von bis zu 1.000 Euro.