Brysch verweist auf das Verbraucherrecht. Hier müsse der Produzent nachweisen, dass bei einem Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs alles in Ordnung war. Das müsse analog auch für Patienten bei Ärztebehandlungen gelten.
Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz fordert außerdem ein zentrales Register für Behandlungsfehler, um mehr Transparenz zu schaffen, sowie einen Härtefallfonds bei besonders schweren Behandlungsfehlern.
Medizinische Dienst der Krankenkassen stellt heute Vormittag aktuelle Zahlen zu Behandlungsfehlern vor.
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