"Warten befähigt nicht zu einem Studium", betonte Lin-Klitzing in der Zeitung "Die Welt". Der Philologenverband plädiert dafür, dass einerseits die Abiturnote weiterhin eine Rolle beim Zugang zum Medizinstudium spielt und andererseits medizinische Erfahrung im künftigen Auswahlverfahren der Hochschulen berücksichtigt wird.
Verfassungsrichter fordern Neuordnung
Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende vergangenen Jahres eine Neuordnung der Aufnahmeverfahren zum Medizinstudium verlangt und dabei auch die lange Wartedauer von derzeit 14 Semestern bemängelt. Die Anwendung des Numerus clausus (NC) als solches stellte das Gericht nicht infrage. An ihm will auch der Philologenverband festhalten.
"Es ist richtig, dass ein Teil der Studienplätze weiterhin an die Besten eines Jahrgangs geht. In jedem Bundesland sollten 30 Prozent der Plätze an die Jahrgangsbesten gehen. 70 Prozent kämen über ein Auswahlverfahren." Susanne Lin-Klitzing, Vorsitzende Deutscher Philologenverband
Bisher werden 20 Prozent mittels NC vergeben, der Rest über Warteliste und Auswahlverfahren.
Das Abi als Leistungsnachweis
"Die Abi-Note stellt eine valide Langzeitmessung der Leistungsfähigkeit dar. Wir haben kein besseres Vorhersageinstrument, um abzuschätzen, ob jemand auch im Studium erfolgreich ist", so Lin-Klitzing. Die Philologen plädieren dafür, dass einschlägige medizinische Erfahrung im künftigen Auswahlverfahren der Hochschulen anteilig mit 20 Prozent berücksichtigt wird. 40 Prozent sollte ein bundesweit einheitlicher Test ausmachen, weitere 40 Prozent entfielen auf die Abi-Note. Lin-Klitzing:
"Das Verfassungsgericht hat uns nicht die Aufgabe gestellt, die Note unbedeutend zu machen, sondern ihr ausgleichende Faktoren an die Seite zu stellen. Das wäre somit gegeben." Susanne Lin-Klitzing, Vorsitzende Deutscher Philologenverband