Das polnische Abtreibungsrecht gehört bereits zu den strengsten in Europa. Frauen können Schwangerschaften nur in Ausnahmefällen abbrechen - und zwar, wenn sie vergewaltigt wurden, ihr Leben in Gefahr ist oder das Kind schwer behindert. Eine neue Gesetzesinitiative sieht vor, Abtreibungen im Fall einer Behinderung zu verbieten.
Bereits 2016 hatte es große Proteste gegen ein fast vollständiges Abtreibungsverbot gegeben - damals wurde der Gesetzentwurf dadurch gestoppt.