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Der angeklagte Knut S. wird am 16.05.2018 in den Gerichtssaal gebracht

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Soldat muss wegen Kindesmissbrauchs acht Jahre ins Gefängnis

Soldat muss wegen Kindesmissbrauchs acht Jahre ins Gefängnis

Ein Bundeswehrsoldat ist in Freiburg zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er einen Jungen vergewaltigt hat. Es ist das zweite Urteil in einer Reihe von acht Prozessen. Das Kind war von seinen Eltern im Internet für Sex angeboten worden.

Der Missbrauchsfall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, als er vor vier Monaten bekannt wurde. Zwei Jahre lang hatten die Eltern das Kind gegen Geld im Internet Männern zur Vergewaltigung angeboten. Zumindest im Fall des Soldaten waren die Eltern beim Missbrauch dabei und beteiligten sich daran auch. Filmaufnahmen davon wurden anschließend an andere weitergeleitet.

Soldat kommt ohne Sicherungsverwahrung davon

Das Landgericht Freiburg verzichtete in seinem Urteil auf eine Sicherheitsverwahrung. Dafür fehle die rechtliche Grundlage heißt es. Der Soldat muss allerdings 12.500 Euro Schmerzensgeld an das heute neun Jahre alte Kind bezahlen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtsgültig.

Weitere Prozesse folgen noch

Vor einem Monat schon war ein anderer Mann zu zehn Jahren Haft und einer anschließenden Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Auch er hatte den Jungen missbraucht.

Der Prozess gegen die Eltern beginnt am 11. Juni. Insgesamt gab es in dem Fall acht Tatverdächtige, deren Prozesse jeweils einzeln verhandelt werden.