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Dieselverbote

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Fragen und Antworten zum Diesel-Urteil

Deutsche Städte dürfen Fahrverbote gegen Diesel-Fahrzeuge verhängen, wenn die Grenzwerte für Stickoxide nicht eingehalten werden. So hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz entschieden. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Müssen Autofahrer jetzt kurzfristig mit Fahrverboten rechnen?

Nein, in den kommenden Monaten ist nicht mit Fahrverboten zu rechnen. Das Urteil stelle einen Rechtsfrieden her aber keinen tatsächlichen Frieden, sagt der Vizepräsident des Deutschen Städtetags und Nürnberger Oberbürgermeister Ulrich Maly (SPD). Das Dilemma der Städte: Sie dürfen jetzt zwar Fahrverbote verhängen, aber wie sollen sie sie effektiv kontrollieren? Ohne eine bundesweit einheitliche Plakette müssten Polizei oder Ordnungsamt jeden einzelnen Fahrzeugschein prüfen. Das ist in der Praxis nicht machbar. Die betroffenen Städte appellierten noch einmal an die Bundesregierung, die so genannte „blaue Plakette“ einzuführen. Nur Dieselautos, die wenig Stickoxide ausstoßen, würden diese Plakette erhalten. Und nur sie dürften dann in die von den Städten ausgewiesenen Umweltzonen einfahren.

Was plant die Bundesregierung nach dem Urteil aus Leipzig?

Jedenfalls nichts Neues. Bundesumweltministerin Hendricks (SPD) verweist auf das bereits verabschiedete Förderprogramm des Bundes für Elektrobusse in den Städten. Mehr E-Mobilität und ein besserer öffentlicher Nahverkehr sollen ihren Worten zufolge helfen, Fahrverbote zu vermeiden. Auch die Autohersteller als Verursacher sollten nicht aus der Verantwortung entlassen werden, so Hendricks. In der Vergangenheit hatte sich die Bundesumweltministerin für die Einführung einer blauen Plakette ausgesprochen. Nach dem Urteil bleibt sie vage und will Fahrverbote lieber komplett vermeiden. Das CSU-geführte Bundesverkehrsministerium war schon immer gegen die Einführung einer blauen Plakette. Daran hat das Urteil aus Leipzig nichts geändert.

Wie könnte es weitergehen?

Das Bundesverkehrsministerium plant eine Regelung, nach der Städte in besonders belasteten Straßen Fahrverbote aussprechen könnten. In Bayern sind im vergangenen Jahr in München, Nürnberg, Augsburg und Regensburg die Grenzwerte für Stickoxide an einzelnen Messstellen überschritten worden. Allerdings bleibt auch bei dieser Lösung die Schwierigkeit, wie die Städte das Fahrverbot effektiv kontrollieren sollen. Nürnbergs Oberbürgermeister Maly befürchtet außerdem, dass dadurch angrenzende Wohngebiete stärker mit Durchgangsverkehr belastet werden. Durchaus etwas bewegen könnte das Urteil bei den Autoherstellern. Auf sie wächst der Druck, ihre Diesel-Motoren nachzurüsten. Und auch die EU-Kommission hat weiter ein wachsames Auge auf die Schadstoffbelastung in den deutschen Städten. Sie hat bereits mit einem Gerichtsverfahren vor dem EuGH, einem so genannten Vertragsverletzungsverfahren, gedroht. Mit dem Urteil aus Leipzig hat die Bundesregierung Zeit gewonnen, das Problem ist aber nicht gelöst.