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Zuckersteuer auf Softdrinks in Großbritannien

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Zuckersteuer auf Softdrinks in Großbritannien

Zuckersteuer auf Softdrinks in Großbritannien

In Großbritannien gilt seit heute eine Zuckersteuer auf Softdrinks. Damit will die Regierung gegen Übergewicht bei Kindern vorgehen. Ab fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter werden umgerechnet 21 Cent fällig. Bei mehr als acht Gramm sind es 27 Cent.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Die Steuer gilt nur für Getränke, denen Zucker zugesetzt wurde. Fruchtsäfte oder zuckerfreie Limonaden sind nicht betroffen. Studien zufolge nehmen Kinder in Großbritannien ein Fünftel ihrer täglich konsumierten Zuckermenge allein durch Softdrinks zu sich. Auch in Deutschland fordern Verbraucherorganisationen wie Foodwatch seit langem eine Abgabe für überzuckerte Lebensmittel.