Die Steuer gilt nur für Getränke, denen Zucker zugesetzt wurde. Fruchtsäfte oder zuckerfreie Limonaden sind nicht betroffen. Studien zufolge nehmen Kinder in Großbritannien ein Fünftel ihrer täglich konsumierten Zuckermenge allein durch Softdrinks zu sich. Auch in Deutschland fordern Verbraucherorganisationen wie Foodwatch seit langem eine Abgabe für überzuckerte Lebensmittel.
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