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Alexander Karle bei Aktion

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Liegestützen auf Altar: "Kunstfreiheit nicht schrankenlos"

Liegestützen auf Altar: "Kunstfreiheit nicht schrankenlos"

Die Kunstfreiheit ist "vorbehaltlos", aber nicht "schrankenlos", so das Oberlandesgericht Saarbrücken - und verurteilte den Performer Alexander Karle wegen Hausfriedensbruch und Störung der Religionsausübung. Der ist "entsetzt". Von Peter Jungblut

Alexander Karle hatte in der Kirche St. Johann in Saarbrücken im Januar 2016 insgesamt 26 Liegestützen auf dem Altar gemacht und sich dabei gefilmt. Die Aufnahme zeigte er im Rahmen einer Gruppenausstellung in mehreren Schaufenstern unter dem Titel "Pressure to perform". Da bei der "Kunstaktion" in der Kirche niemand anwesend war, gilt Karles Video als einziges Beweisstück in einem nun schon zwei Jahre laufenden Gerichtsverfahren durch drei Instanzen. Das Amtsgericht Saarbrücken hatte ihn wegen Hausfriedensbruch und Störung der Religionsausübung zu 700 Euro verurteilt, das Landgericht hatte dagegen "keinen beschimpfenden Unfug" gesehen und es bei einer Verwarnung und einer Geldbuße von 500 Euro wegen Hausfriedensbruch belassen.

Strafhöhe noch offen

Das Oberlandesgericht sah es nun wieder anders und schloss sich der Bewertung des Amtsgerichts an. Kunstfreiheit sei nicht "schrankenlos", so die Vorsitzende Richterin in ihrem rechtskräftigen Urteil. Damit wird das Verfahren an das Landgericht zurück verwiesen, dort muss abermals über die Höhe der Strafe befunden werden. Alexander Karle zeigte sich "sehr überrascht" und "entsetzt" über die neue Wendung in seinem Verfahren. In einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" hatte Karle bereits im Januar 2017 jede Schuld bestritten:

Der Eingriff, den ich vor Ort vorgenommen habe, ist so geringfügig, dass beiden Anklagepunkten nicht hätte stattgegeben werden dürfen. Selbst wenn man zu dem Schluss kommt, dass es formal eine Form von Hausfriedensbruch war, dann rechtfertigt eine fünfminütige Aktion keine Verurteilung, zumal ich keinen Schaden hinterlassen habe. Vor allem, wenn man zusätzlich berücksichtigt, dass es um die Erstellung eines Kunstwerkes ging. - Alexander Karle