Arbeitsbedingungen für Fernfahrer bleiben in der EU weitgehend gleich

Luxemburg: Die Arbeitsbedingungen der Fernfahrer in der EU bleiben weitgehend unverändert. Das hat der Europäische Gerichtshof heute geurteilt. Sieben Mitgliedsstaaten aus Ost- und Südeuropa hatten sich gegen verschiedene Regelungen des 2020 erlassenen Mobilitätspakets gewandt. Unter anderem ging es um vorgeschriebene Ruhezeiten, maximale Fahrzeiten und die verpflichtende regelmäßige Rückkehr nach Hause. Der EuGH wies die Klagen dagegen weitgehend ab. Er erklärte aber eine weitere Verpflichtung als nichtig: nämlich die, dass international fahrende Lastwagen alle acht Wochen zum Verkehrsunternehmen zurückfahren müssen. Hier habe der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum überschritten.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 04.10.2024 13:00 Uhr

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