Auch Häftlinge in Bayern können an Bundestagswahl teilnehmen

München: Auch die knapp 10.000 Häftlinge in den bayerischen Gefängnissen können an der Bundestagswahl teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie deutsche Staatsbürger sind und nicht wegen bestimmter Delikte das Wahlrecht verloren haben. Das ist beispielsweise bei Landesverrat oder beim Verrat von Staatsgeheimnissen der Fall. Das Wahlrecht kann aber nur maximal fünf Jahre lang entzogen werden. Häftlinge können ihre Stimme per Briefwahl abgeben, laut Justizministerium werden Wahlbriefe im Gegensatz zu anderer Post nicht geöffnet.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 01.02.2025 07:30 Uhr

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