Bank haftet laut Urteil nicht für Schäden durch Enkeltrick

Nürnberg: Eine Bank muss nicht für den Schaden haften, den ein Kunde bei einem Enkeltrick-Betrug erlitten hat. Das hat das Oberlandesgericht in Nürnberg entschieden. Geklagt hatte ein 84-Jähriger, der in kurzer Zeit 83.000 Euro abgehoben hatte - vermeintlich für seine Enkelin. In Wahrheit kassierten Betrüger das Geld. Der Geschädigte verklagte die Bank auf Schadenersatz, verlor aber in erster Instanz. Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil. Der Bank sei keine Pflichtverletzung vorzuwerfen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Sendung: Bayern 3 Nachrichten, 30.01.2025 14:00 Uhr

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