Bayerische Staatsregierung verteidigt Festhalten an 20-Uhr-Grenze beim Ladenschluss

München: In Bayern werden auch künftig vergleichsweise strenge Vorgaben für Ladenöffnungszeiten gelten. Das Kabinett hat beschlossen, dass Geschäfte an Werktagen in der Regel bis 20 Uhr schließen müssen. In vielen Bundesländern sind schon seit Jahren Öffnungszeiten bis 22 Uhr möglich. Arbeitsministerin Scharf und Wirtschaftsminister Aiwanger verteidigten das Festhalten an der 20-Uhr-Grenze. Scharf betonte, es handle sich um eine Arbeitnehmerschutzgesetz, kein Wirtschaftsförderungsgesetz. Aiwanger erklärte, bei einer längeren Ladenöffnung werde nicht mehr Ware verkauft, sondern nur über mehrere Stunden hinweg, also zu höheren Kosten. Im bayerischen Ladenschlussgesetz sind auch Ausnahmen vorgesehen: So können Kommunen bis zu acht Mal im Jahr ohne Anlass lange Einkaufsnächte anbieten. Und Einzelhändler können an vier Werktagen im Jahr länger als bis 20 Uhr öffnen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 23.07.2024 18:00 Uhr

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