Beide Seiten legen Rechtsmittel im Doppelgängerinnenprozess ein

Ingolstadt: Im sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozess haben beide Seiten Rechtsmittel eingelegt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung wollen das Urteil möglicherweise vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen. Zuvor muss allerdings die schriftliche Begründung des Landgerichts Ingolstadt vorliegen - das kann noch drei gut drei Monate dauern. Vor zwei Wochen hatte das Gericht eine 25-jährige Deutsch-Irakerin und ihren 26-jährigen Komplizen aus dem Kosovo zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie sollen gemeinsam den Plan gefasst und umgesetzt haben, ein ähnlich wie die 25-Jährige aussehendes Opfer zu ermorden. So wollte die Verurteilte ihren eigenen Tod vortäuschen und ein neues Leben beginnen. Über eine Revison entscheidet gegebenenfalls der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Sendung: BR24 Nachrichten, 02.01.2025 13:45 Uhr

Zur BR24 Startseite