BGH betont Datenschutz bei Arzneimittelverkauf im Netz

Wer über Amazon oder andere Online-Händler rezeptfreie Medikamente kauft, wird datenschutzrechtlich künftig besser geschützt: Denn Verkäufer wie zum Beispiel Apotheken müssen vorab eine Einwilligung ihrer Kunden über die Datenverarbeitung einholen. Das hat der Bundesgerichtshof nun entschieden. Name, Anschrift oder Informationen zum Medikament fallen unter die Datenschutzgrundverordnung. Die Einwilligung diene dem Schutz des Persönlichkeitsrechts. Die Verbraucher sollen frei darüber entscheiden können, ob und inwieweit sie ihre Daten preisgeben, heißt es zur Begründung.

Sendung: BR24 Nachrichten, 27.03.2025 11:15 Uhr

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